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Initiativgegner verstricken sich in Widersprüchen

Plötzlich kam die Reaktion. Das Zustandekommen der Initiative „Schluss mit uferlosem Bau von Zweitwohnungen“ im Jahr 2008 war wie ein Weckruf. Seither gestehen sogar Vertreter von betroffenen Gemeinden und touristischen Regionen wie Ständerat Hannes Germann ein: „Der allzu sorglose Umgang mit Bauland in unserem Land an allzu vielen Orten zur Zersiedlung geführt.“

Dies sagte der Präsident des Schweizerischen Gemeindeverbandes wörtlich anlässlich der Medienkonferenz vom 30. Januar 2012 „Nein zur Volksinitiative Schluss mit uferlosem Bau von Zweitwohnungen“. Erstaunliche Worte angesichts der Tatsache, dass im Schweizer Alpenraum während Jahrzehnten ein „Laisser-faire“ herrschte. Jahrzehntelang konnten Zweitwohnungen praktisch ungehemmt gebaut werden.

Nun spielen sich Politiker, die vorher tatenlos der uferlosen Überbauung der Bergtäler zuschauten, oder gar daran mitverdienten, plötzlich als Problemlöser und Retter der Landschaft auf. Stets berufen sie sich dabei auf das revidierte Raumplanungsgesetz (RPG). Bemerkenswert ist, dass auch alt Ständerat Theo Maissen an derselben Medienkonferenz das revidierte RPG verfocht.

Pikant: In der Wintersession 2010 hatte Maissen noch beantragt, selbst die minimalen Vorschriften im überarbeiteten Artikel 8 des RPG zu streichen.

Dies ist nur einer von verschiedenen offensichtlichen Widersprüchen, in welche sich die Initiativ-Gegner verstricken. Als Präsident der Schweizerischen Arbeitsgemeinschaft für die Berggebiete (SAB) macht er die Verdrängung der einheimischen Bevölkerung infolge steigender Immobilien- und Mietpreise nicht zum Thema.

Die Volksinitiative setzt eine Obergrenze für Zweitwohnungen, gültig für die ganze Schweiz. Sie ist fair und notwendig für diejenigen Gemeinden, die heute noch nicht aktiv geworden sind und den Weckruf noch nicht gehört haben.

UVEK benutzt irreführende Argumente

Stellungnahme zu den Behauptungen des UVEK über die Initiative „Schluss mit uferlosem Bau von Zweitwohnungen“.

War es Angstmache? Stiftet das UVEK mit Absicht Verwirrung? Die heutige Medienkonferenz des Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) über die Initiative „Schluss mit uferlosem Bau von Zweitwohnungen“ wirft Fragen auf. Man wird den Verdacht nicht los, dass Bundesrätin Doris Leuthard und der Bündner Regierungsrat Hansjörg Trachsel die Medienkonferenz bewusst benutzten, um mit irreführenden Behauptungen Ängste in der Bevölkerung zu schüren.

So vermischten die Exponenten mehrfach die Begriffe Zweitwohnungen und kommerziell vermietete Ferienwohnungen. Sie behaupteten, die Zweitwohnungsinitiative tangiere die für die Bergregionen sehr wichtige Parahotellerie. Damit fechten sie mit falschen Argumenten, denn als Zweitwohnung wird eine zweite Wohnung bezeichnet, die von Privatpersonen während des Jahres nur zeitweise zur Ferienzwecken genutzt wird.

Nicht unter den Begriff Zweitwohnung fallen:

  • Ferienwohnungen, die kommerziell vermietet werden (Parahotellerie). Diese werden auch viel stärker genutzt (durchschnittlich 200 Nächte) als Zweitwohnungen (30 bis 60 Nächte/Jahr).
  • Nebenwohnsitze für Schul- und Arbeitszwecke.

Die Ferienwohnungen dürfen auch nach Annahme der Initiative weiter gebaut und vermietet werden. Das Kriterium zur Definierung der Zweitwohnungen ist die Dauer der Bewohnung. Also fallen sogenannte Miet-Ferienwohnungen nicht unter die Begrenzung.

Eine weitere Behauptung der Exponenten: Gemeinden, in denen heute der Anteil an Zweiwohnungen noch unter 20 Prozent liegt, sähen sich nach Annahme der Initiative einer grösseren Nachfrage nach Bauland ausgesetzt, was die Zersiedlung verstärke. Tatsache ist: Auch Zweitwohnungen dürfen nur in der Bauzone gebaut werden. Eine Verlagerung ist deshalb nur insoweit möglich, als eine noch nicht überbaute Wohnbauzone in einer Gemeinde mit weniger als 20 Prozent Zweitwohnungen besteht. Gemeinden können im Übrigen auch tiefere Zweitwohnungs-Anteile in ihrer Bauordnung festschreiben.

Interessant ist, dass selbst der Bundesrat unsere Auffassung teilt, „dass es im Zweitwohnungsbau strenge Vorschriften braucht“ (Medienmitteilung vom 13.1.2012). Der vom Parlament ausgearbeitete indirekte Gegenvorschlag ist indessen eine Scheinlösung: er ist nicht griffig und verhindert auch in Zukunft den uferlosen Bau von Zweitwohnungen nicht.

Für weitere und vertiefte Informationen wenden Sie sich bitte an das Initiativkomitee Zweitwohnungsinitiative: zweitwohnungsinitiative@ffw.ch
Vera Weber, Mobile 079 210 54 04, www.zweitwohnungsinitiative.ch  

Am 11. März 2012: Ja zur Initiative „Schluss mit uferlosem Bau von Zweitwohnungen!“

Heute Dienstag, 10. Januar 2012, hat das Initiativkomitee «Schluss mit uferlosem Bau von Zweitwohnungen!» in Bern seine Abstimmungskampagne offiziell eröffnet.

Ein Quadratmeter Boden wird in der Schweiz zugebaut. Jede Sekunde! Dazu trägt der Bau von Zweitwohnungen massgeblich bei. Diese sind besonders unsinnig, denn sie stehen 300 Tage pro Jahr leer. Ferienorte verkommen zu überteuerten Betonwüsten, wo sich kein Einheimischer mehr ein Logis leisten kann. Deshalb haben wir die Volksinitiative «Schluss mit uferlosem Bau von Zweitwohnungen!» lanciert. 20 Prozent. Das ist die Zielmarke der Initiative. Eine Gemeinde sollte nicht mehr als 20 Prozent Zweitwohnungen aufweisen.

Bestehende Zweitwohnungen können aber erhalten bleiben, auch in Gemeinden mit einem Zweitwohnungs-Anteil von mehr als 20 Prozent. Die Zweitwohnungsinitiative ist nicht gegen die Bautätigkeit an sich, aber sie will verbindliche Schranken setzen. Unser Volksbegehren soll Auswüchse eindämmen und den Bauboom für Zweitwohnungen bremsen, der unsere schönsten Erholungsgebiete und Tourismusregionen zusehends zerstört.

Derweil suchen Politik und Gemeinden erfolglos nach Lösungen – seit Jahrzehnten. Unsere Initiative kommt jetzt genau zum richtigen Zeitpunkt. Wir präsentieren ein ausgewogenes, optimales Lösungsmodell auf dem Silbertablett. Wer meint, dieses sei zu radikal, hat noch nicht begriffen, wie radikal die Situation in der Schweiz in Wirklichkeit ist. Das Ziel der Initiative, den Anteil an Zweitwohnungen pro Gemeinde auf 20 Prozent zu beschränken, ist mässig und realistisch.

Auch Franz Webers Alarmrufe im Engadin und im Lavaux wurden teils als „übertrieben und radikal“ abgestempelt. Doch ohne Webers unmissverständliche Forderungen wäre von diesen einzigartigen Regionen ausser einigen „geschützten“ Restinseln wenig übrig geblieben. Im Tirol, das mit der Schweizerischen Bergregion vergleichbar ist, wurde mit 8 Prozent übrigens schon in den 90er Jahren ein weit tieferer Zweitwohnungs-Anteil festgelegt. Und der Tourismus dort blüht!

Klar ist: Touristen suchen in der Schweiz unverdorbene Bergwelt und intakte, naturnahe Kulturlandschaften. Heimat bewahren, Natur retten, Bevölkerung schützen – dies sind deshalb die drei Eckpfeiler unserer Initiative: Schluss mit der Zerstörung von Ortsbildern. Schluss mit der weiteren Zerstörung der Landschaft. Schluss mit preistreibendem Bau-Wucher, der die Einheimischen aus dem eigenen Dorf vertreibt. Das sind die Ziele der Inititative.

Unsere Vorlage wird von folgenden politischen Parteien offiziell unterstützt:
SP Schweiz, EVP, Grüne Partei der Schweiz (Vorstand; Entscheid der DV noch ausstehend)

Weiter stellen sich 23 Vertreter/innen des Nationalrats und zwei des Ständerats offiziell hinter unser Volksbegehren

Umweltverbände:
Pro Natura, Schweizer Vogelschutz SVS/BirdLife Schweiz, Association Môtiers, Mieterinnen- und Mieterverband Deutschschweiz

Hinzu kommen zahlreiche Politiker und Einzelpersonen aus allen Kantonen.

SÌ all'iniziativa

Niente più edifici disabitati, niente più edilizia selvaggia Niente più prolificare dell’edilizia che rende tutto troppo caro, inducendo i residenti indigeni ad abbandonare il proprio paese.

Sì all’iniziativa “Basta con la costruzione sfrenata di abitazioni secondarie” dell’11 marzo 2012.